Code of Conduct: Difference between revisions

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Der ''Code of Conduct'' wird vom Plenum beschlossen und ist ausschließlich über Plenumsanträge änderbar.
Der ''Code of Conduct'' einschließlich aller Bestandteile und Anhänge wird vom Plenum beschlossen und kann ausschließlich durch Beschluss des Plenums oder der Mitgliederversammlung geändert werden.


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== Awareness-Team ==
== Awareness-Team ==



Revision as of 12:56, 30 October 2023

Du hast das Recht, nicht belästigt zu werden.

Wir helfen dir, damit du im Chaosdorf sicher bist und respektiert wirst.

Als Belästigung verstehen wir unter anderem:

  1. Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis,
  2. Blick auf deine Bildschirme ohne Erlaubnis,
  3. Körperkontakt ohne Erlaubnis,
  4. Gewalt (verbal und physisch),
  5. Misgendering und Deadnaming,
  6. Rassismus, Sexismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit und Diskriminierungen aller Art, sowie
  7. Unnötigen Lärm (Schreien, Hämmern, etc., v.a. nachts).

Du bekommst Hilfe beim Awareness-Team. Wenn du Fragen oder Anmerkungen hast, freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme.

Awareness-Team:

  • Jasmin (sie/ihr)
    • E-Mail: nachtjasmin@chaosdorf.de
    • Matrix: @jasmin:catgirl.cloud
  • Mic (er/ihm)
    • E-Mail: nomaster@chaosdorf.de
    • Matrix: @nomaster:matrix.org

Erklärungen zu den einzelnen Punkten wirst du im Code of Conduct-Dokument finden, das wir derzeit mit dem Feedback von dir und der Chaosdorf-Community gemeinsam erstellen.

Code of Conduct (Langfassung) -- WORK IN PROGRESS

Dies ist noch keine finale Fassung, sondern lediglich ein Stand zur Diskussion! Die finale Version wird gemeinsam im Verein ausgearbeitet und später erst verabschiedet.

Das Chaosdorf ist ein Ort des Lernens und des Austauschs. Je größer die Diversität der Community ist, desto besser kann das Chaosdorf seinen Zweck erfüllen. Damit das funktioniert, halten wir einen besonnen Umgang mit Konflikten für wichtig. Dies bedeutet für uns, dass wir grundsätzlich die Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen und ihnen eine Garantie geben, bei der Lösung von Konflikten solidarisch zu helfen.

Mit diesem Code of Conduct hat es sich das Chaosdorf zum Ziel gemacht, sowohl für Mitglieder* als auch für Besucher*innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Wir haben den Anspruch, einen belästigungs- und diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, in dem sich Entitäten ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, der äußeren Erscheinung, des Körperbaus, des Alters, der ethnischen, regionalen und/oder religiösen Zugehörigkeit bzw. Herkunft oder der sozioökonomischen Stellung ausfalten können.

Uns ist bewusst, dass dieses Ziel aufgrund der gesellschaftlichen Machtverhältnisse und Missstände nicht in Gänze erreicht werden kann. Dennoch ist es unser Anspruch darauf hinzuwirken, diesen Raum zur Entfaltung zu schaffen. Entitäten, die diesem Ziel zuwiderhandeln, können nach dem Ermessen der Anwesenden temporär von den Räumlichkeiten ausgeschlossen werden.

Dieses Dokument ist kein Regelwerk, sondern soll als Richtlinie verstanden werden.

Belästigung

Belästigung kennt viele Facetten und kann sich verbal oder nonverbal zeigen. Wir helfen dir, damit du im Chaosdorf sicher bist.

Es gibt viele Formen von Belästigung. Wir führen hier einige Beispiele auf, um diese Vielfältigkeit zu zeigen. Es kann noch weitere Formen von Belästigung geben, aber diese können wir hier nicht vollständig aufführen. Wenn du belästigt wirst, dann werden wir dir helfen. Wir möchten verstehen, wie deine Bedürfnissen verletzt oder bedroht werden und dafür sorgen, dass du im Chaosdorf sicher davor sein kannst. Im folgenden zeigen wir verschiedene Beispiele für Verhalten auf, die wir als Belästigung verstehen und die daher unzulässig im Sinne des Code of Conducts sind.

Als Belästigung verstehen wir unter anderem:

  1. Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis.

    Fotografieren und Filmen einer Person oder ihrer persönlichen Gegenstände ohne Erlaubnis ist unzulässig. Zu persönlichen Gegenständen gehören Geräte, insbesondere deren Bildschirme oder Sticker auf dem Gehäuse, Kleidung, Bücher und anderes, das auf die Identität der Person schließen lässt.

  2. Blick auf deine Bildschirme ohne Erlaubnis.

    Das dauerhafte Blicken auf persönliche Bildschirme ohne Erlaubnis ist unzulässig. Du hast das Recht, ungestört an deinen Geräten zu arbeiten. Es geht nur dich etwas an, was auf dem Bildschirm deines Notebooks, Smartphones oder sonstigen Geräts passiert.

  3. Körperkontakt ohne Erlaubnis.

    Jede Form von Kontakt zwischen Körpern ohne Erlaubnis ist nicht zulässig. Dies gilt auch Kopfbehaarung und für Oberflächen von getragener Kleidung. Körperkontakt ist vielseitig. Dies beginnt beim Händeschütteln, geht zu einer Umarmung über und hört beim sexuellen Verkehr auf. Nichts davon ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Personen gestattet.

  4. Gewalt

    Jede Form von Gewalt ist unzulässig. Dazu gehören körperliche, psychische und soziale Gewalt.

    Gewalt kann sich vielfältig äußern. Dazu zählt:

    • Einschüchterung, Stalking oder Verfolgung
    • unerwünschte sexuelle/sexualisierte Aufmerksamkeit (Komplimente, Anspielungen, Blicke, Gesten, Aussagen, Handlungen)
    • Befürwortung von oder Ermutigung zu einer der oben genannten Verhaltensweisen
    • Androhung von oder Anstiftung zu Gewalt
    • Ausnutzen von Notlagen oder struktureller Ungleichheiten
    • Sammeln von Informationen über andere
    • Androhung von staatlicher Verfolgung durch die Weitergabe von Informationen an Behörden
    • Verbale Äußerungen, die soziale Machtverhältnisse verstärken
  5. Misgendering und Deadnaming.

    Das Verwenden eines abgelegten Namens oder die Offenbarung dessen (Deadnaming) ist nicht zulässig. Das Verwenden eines falschen Pronomens oder Geschlechts (Misgendering) ist nicht zulässig.

  6. Diskriminierung

    Diskriminierung in jeglicher Form ist nicht zulässig. Dies bedeutet einen Missbrauch einer Machthierarchie zur Abwertung oder Unterdrückung eines anderen Menschen.

    Gesellschaftliche Hierarchien äußern sich auf viele verschiedene Weisen. Dazu gehören:

    • Rassimus,
    • Sexismus,
    • Ableismus/Behindertenfeindlichkeit,
    • Antisemitismus und
    • Queerfeindlichkeit.

    Die Betroffenheit von einer dieser Formen der Diskriminierung berechtigt nicht dazu, wiederum Diskriminierung auszuüben.

  7. Lärm

    Das unerlaubte Erzeugen von Geräuschen in hoher Lautstärke ist unzulässig. Dazu gehören Schreien, Arbeiten mit Werkzeug, Musikwiedergabe.

    Natürlich machen Menschen durch ihre bloße Anwesenheit Geräusche. Lärm hingegen ist eine Belastung durch Geräusche. Wir bitten dich, hier rücksichtsvoll auf andere einzugehen. Dies bedeutet, beispielsweise folgende Verhaltensweisen zu unterlassen:

    • plötzliches Rufen durch den Raum
    • Klappern, Kochen, Aufräumen, während Menschen ein Gespräch in der Nähe führen
    • auf den Tisch hämmern um “das Machtwort auszusprechen”
    • Menschen durch Anschleichen und anschließendes Brüllen zu erschrecken
    • Anhaltende Störung von Vorträgen oder Workshops
  8. Mansplaining und Backseat-Driving

    Das ungefragte Erklären oder Kommentieren der Handlungen anderer ist unzulässig.

    Im Chaosdorf kommen viele verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Kenntnissen zusammen. Hoffentlich bist du dazu bereit, dein Wissen mit anderen Menschen zu teilen. Bitte stelle immer die Frage, ob dein Beitrag erwünscht ist und ob deine Teilnahme am Gespräch erwünscht ist.

    Menschen sollen für Unwissen nicht ausgelacht oder schief angeschaut werden. Menschen haben Wissen in unterschiedlichen Bereichen. Ein “Wie, du kennst <hier etwas einfügen> nicht?” hilft niemandem.

Du bekommst Hilfe beim Awareness-Team. Wenn du Fragen oder Anmerkungen hast, freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme.

Gültigkeitsbereich

Dieser Code of Conduct gilt nicht nur innerhalb der Räume des Chaosdorfs, sondern auch außerhalb. Bei jeder Begegnung von Menschen aus unserer Gemeinschaft besteht unser Hilfsangebot. Kommunikationsmittel wie Mailinglisten und Chats sind ebenso gemeint.

Belästigung soll keinen Menschen treffen, auch nicht außerhalb unseres Hackspaces. Wir haben als gesamte Community eine Verantwortung und sind uns dieser bewusst.

Durchsetzung

Wenn eine Person auf ihr belästigendes Verhalten hingewiesen wird, soll sie es sofort unterlassen.

Bei einer dennoch anhaltenden Belästigung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Dies gilt entweder für den restlichen Tag (genannt “Kick”) oder für eine längere Zeit (genannt “Ban”).

Jedes Mitglied des Vereins ist berechtigt, von diesem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Vorstand des Vereins entscheidet darüber, ob ein Hausverbot mit längerer Dauer als 1 Tag ausgesprochen wird.

Melden von Verstößen

Das Awareness-Team steht dir zur Seite. Wenn du Fragen oder Anmerkungen hast, freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme. Melde dich bitte so schnell wie möglich. Belästigungen oder Zuwiderhandlungen sind sowohl für den Hackspace als auch dessen Entitäten störend, daher sind wir über jede Meldung dankbar.

Anonyme Meldung

Eine anonyme Meldung lässt sich hier (TODO) erstellen.

Persönliche Meldung

Du kannst eine persönliche Meldung machen, indem du dich an das Awareness-Team meldest.

TODO: Kontaktdaten ergänzen. TODO: awareness@chaosdorf.de einrichten?

Änderungen an diesem Dokument

Der Code of Conduct einschließlich aller Bestandteile und Anhänge wird vom Plenum beschlossen und kann ausschließlich durch Beschluss des Plenums oder der Mitgliederversammlung geändert werden.

Awareness-Team

Das Awareness-Team ist eine gewählte Gruppe an Vertrauenspersonen, welche die Chaosdorf-Mitglieder* wie auch alle Stammgäste* und Besucher*innen dabei unterstützen, frei von Diskriminierung und Belästigung am Chaosdorf teilhaben zu können. Sie unterstützen proaktiv, dass die Regeln des Miteinanders respektiert werden, und dienen allen Menschen im Chaosdorf als Ansprechpartner bezüglich des Code of Conducts.

Das aktuelle Awareness-Team besteht aus folgenden Personen:

Jasmin (sie/ihr)
    E-Mail: nachtjasmin@chaosdorf.de
    Matrix: @jasmin:catgirl.cloud
Mic (er/ihm)
    E-Mail: nomaster@chaosdorf.de
    Matrix: @nomaster:matrix.org

Wahl

Das Awareness-Team wird jährlich von den Mitgliedern* des Chaosdorfs aus den eigenen Reihen gewählt, üblicherweise im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft im Vorstand schließt eine Mitgliedschaft im Awareness-Team aus. Die Mitgliedschaft im Awareness-Team ist auf zwei Jahre in einem Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren begrenzt.

Kennzeichnung

Damit alle Menschen im Chaosdorf ein Awareness-Team-Mitglied* finden können, sollen sie mit Badges gekennzeichnet sein.

Aufgaben

Das Awareness-Team handelt proaktiv. Es darf bei sichtbaren Verstößen ohne vorherige Meldung eingreifen und handeln. Das Awareness-Team ist Ansprechpartner für:

  • Verstöße,
  • Verbesserungen,
  • anonyme oder persönliche Meldungen,
  • Fragen zum Code of Conduct, sowie
  • Schlichtungsgespräche zwischen Parteien.

Zu den Aufgaben des Awareness-Teams gehört nicht:

  • die Moderation bei Veranstaltungen im Chaosdorf,
  • die Moderation von Mailinglisten, oder
  • die Moderation auf Social-Media-Kanälen.

Trotz des proaktiven Ansatzes gehört es zur Selbstverpflichtung des Awareness-Teams, nicht die Chaosdorf-Polizei zu spielen, sondern vernünftig mit der Rolle umzugehen.

Möglichkeiten bei Verstößen

Mögliche Maßnahmen reichen von Verwarnungen bis zum befristeten Ausschluss aus den Räumlichkeiten. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Verweis des Raumes
  • Verweis des Chaosdorfes für den restlichen Tag
  • Aussprechen eines Hausverbotes (maximal auf 30 Tage begrenzt)

Das Awareness-Team sollte hierbei stets im Sinne der Betroffenen handeln. Both-sideism ist nicht angebracht.

Vorzeitiger Ausschluss

Einzelne oder alle Personen des Awareness-Teams dürfen vorzeitig ihres Amtes enthoben werden, wenn:

  1. ihre Handlungen oder Aussagen dem Code of Conduct zuwiderstehen,
  2. sie ihrer Rolle nicht nachkommen oder
  3. sich in einem Interessenkonflikt befinden.

Für die Amtsenthebung reicht ein Plenumsbeschluss aus.

Anspruch auf therapeutische Maßnahmen

Aufgrund des gegebenfalls Entstehen einer psychischen Belastung des Teams, besteht für dieses ein Anspruch auf therapeutische Maßnahmen, welche finanziell vom Verein ohne vorherigen Plenumsbeschluss übernommen werden. Die Inanspruchnahme ist mit dem Vorstand abzusprechen.